Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spaßmacherei – Manuel Ganser

 

 

 

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 02.03.2024

 

Spaßmacherei – Manuel Ganser

Schäferstraße 13

87746 Erkheim

 

 

 

1. Allgemeine Vereinbarungen

Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn Spaßmacherei – Manuel Ganser sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen. Durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung wie das Betreten unserer zur Verfügung gestellten oder gemieteten Veranstaltungsgelände oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 

 

2. Vertragsgegenstand

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Spaßmacherei – Manuel Ganser. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Spaßmacherei – Manuel Ganser, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

(2) Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; Spaßmacherei – Manuel Ganser erachtet sich mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes Angebot für zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages.

(3) Spaßmacherei – Manuel Ganser bietet Kinderanimation an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern, Erziehungsberechtigten, deren beauftragter Aufsichtsperson bzw. beim Kunden. Spaßmacherei – Manuel Ganser übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Spaßmacherei – Manuel Ganser keinerlei Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.

 

3. Leistungsumfang 

(1) Die vom Spaßmacherei – Manuel Ganser zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

(2) Sofern Spaßmacherei – Manuel Ganser an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Spaßmacherei – Manuel Ganser, den Kunden rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

(3) Spaßmacherei – Manuel Ganser behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Spaßmacherei – Manuel Ganser je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Spaßmacherei – Manuel Ganser und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Spaßmacherei – Manuel Ganser alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

 

4. Pflichten des Kunden

 (1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Spaßmacherei – Manuel Ganser um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern, Erziehungsberechtigten, deren beauftragter Aufsichtsperson bzw. beim Kunden.

(2) Der Kunde stellt Spaßmacherei – Manuel Ganser den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen kostenfrei zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume, Sanitäreinrichtungen, Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(4) Der Kunde hat die von Spaßmacherei – Manuel Ganser in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde Spaßmacherei – Manuel Ganser erteilt hat.

 

5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Spaßmacherei – Manuel Ganser unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.

(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Spaßmacherei – Manuel Ganser nicht zu verantworten hat, stellt Spaßmacherei – Manuel Ganser Stornogebühren in Rechnung, da für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 15% der Auftragssumme
  • bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 35 % der Auftragssumme
  • bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme

Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

Sollte Spaßmacherei – Manuel Ganser für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Spaßmacherei – Manuel Ganser die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

Verpflichtet Spaßmacherei – Manuel Ganser im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.

 

6. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

 

7. Preise

Sämtliche unserer Preise sind Nettopreise und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit vor Ort, entgegen dem unterfertigten Angebot, Änderungen von Seiten des Auftraggebers auftreten (besondere Erschwernisse, größere Anzahl der Kinder, Veranstaltungsdauer, etc.) passen sich die Preise laut Angebot entsprechend an. Laufende Aufträge passen sich, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Steigerung von 7% zum Jahreswechsel an die beauftragten Preise an.

 

8. Zahlung

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung ausschlaggebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in Euro zu leisten. Sollte im Rahmen des Angebots eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Unterfertigung des Angebots per Banküberweisung auf das Konto von Spaßmacherei – Manuel Ganser zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten.

 

9. Verfügbarkeitsvorbehalt

Wird nach Bestellungseingang festgestellt, dass die bestellte Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, ist Spaßmacherei – Manuel Ganser berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Dienstleitung anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall des Vertragsrücktritts, werden bereits eingegangene Zahlungen, nach dem schriftlichen Vertragsrücktritt durch Spaßmacherei – Manuel Ganser oder dem Kunden, umgehend erstattet.

 

 

10. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

Spaßmacherei – Manuel Ganser verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

 

11. Nachweise

Spaßmacherei – Manuel Ganser bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.

 

12. Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

13. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

 

14. Haftung des Auftragnehmers und Auftraggebers

Spaßmacherei – Manuel Ganser haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden sind. Für leicht fahrlässiges Verhalten ist die Haftung auf die von der Betriebshaftpflichtversicherung erfassten Schäden in Höhe der Deckungssumme beschränkt. Eine darüber hinausgehende persönliche Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung ein Schaden, für den aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beide Vertragsparteien haften, so hat der Auftraggeber der Spaßmacherei – Manuel Ganser, soweit der Schaden eine Folge einer Maßname ist , die der Auftraggeber angeordnet hat, von den Ansprüchen im Innenverhältnis freizustellen.

 

 

15. Haftungsausschluss

Die Haftung für Material, Sach- und Personenschäden oder Verlust von Eigentum wird durch Spaßmacherei – Manuel Ganser und deren Mitarbeiter ausdrücklich ausgeschlossen. Die evtl. anwesenden Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für Schadensfälle. Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir ebenfalls keine Haftung. Diese obliegt dem jeweiligen Gast. Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden aller Art sind ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen. Spaßmacherei – Manuel Ganser bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Kinderbetreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko.

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